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AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
SWISSFEEL AG, Münstergasse 2, CH-8001 Zürich
Tel. +41 43 344 96 41, Fax +41 43 344 96 42
info@swissfeel.com, www.swissfeel.com

Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Geschäfte der SWISSFEEL AG (im folgenden "SWISSFEEL" genannt) mit dem Besteller (im folgenden "Besteller" genannt), auch wenn sie bei späteren Verträgen nicht erwähnt werden sollten, ob die Lieferung von Waren oder die Lieferung von Dienstleistungen betreffend. Sie gelten auch, wenn der Besteller, insbesondere bei der Auftragserteilung, auf eigene Geschäftsbedingungen verweist. Abweichungen von den Allgemeinen Geschäftsbedingungen von SWISSFEEL bedürfen der ausdrücklichen schriftlichen Anerkennung durch SWISSFEEL.

Lieferbedingungen
  1. Alle Lieferungen von Waren erfolgen auf Gefahr des Bestellers. SWISSFEEL wählt Versandart, -weg und -packung nach eigenem Ermessen. Lieferungen werden so zügig wie möglich durchgeführt. Angaben von Lieferfristen sind unverbindlich, sofern sie nicht schriftlich als verbindlich vereinbart werden. Mit der Versandbereitschaft gilt die Lieferfrist als eingehalten.
  2. Die Lieferungen von Waren verschieben sich ganz oder teilweise in Fällen höherer Gewalt (als solche gelten die Umstände und Vorkommnisse, die mit der Sorgfalt einer ordentlichen Betriebsführung nicht verhindert werden können), bei Massnahmen im Rahmen von Arbeitskämpfen, insbesondere Streik und Aussperrung, sowie beim Eintritt unvorhergesehener Hindernisse, die ausserhalb des Willens von SWISSFEEL liegen, z.B. Betriebsstörungen oder Verzögerungen in der Auslieferung wesentlicher Materialien. Dies gilt auch, wenn diese Umstände und Hindernisse bei Unterlieferanten von SWISSFEEL eintreten. Die Lieferfrist verlängert sich entsprechend der Dauer derartiger Umstände und Hindernisse. SWISSFEEL wird Beginn und Ende derartiger Umstände und Hindernisse in wichtigen Fällen dem Besteller baldmöglichst mitteilen.
  3. Alle Beschreibungen und Abbildungen auf der Website, Broschüren usw. von SWISSFEEL sind unverbindlich. Konstruktions- oder Formänderungen, die auf die Verbesserung der Technik bzw. auf gesetzliche Vorgaben zurückzuführen sind, bleiben während der Lieferzeiten vorbehalten, sofern die Ware nicht erheblich verändert wird und die Änderungen für den Besteller zumutbar sind.
  4. Der Besteller hat das Recht, vom Vertrag innerhalb von 14 Kalendertagen ab Empfang der Ware zurückzutreten. Der Rücktritt wird durch Rücksendung der Ware an das Versandzentrum der SWISSFEEL erklärt. Die Erstattung eines Teils des Kaufpreises setzt voraus, dass die Ware mit ihrer Verpackung unbeschädigt und nicht in Gebrauch genommen zurückgeliefert wird. Bei jedem Rücktritt des Bestellers kann SWISSFEEL unbeschadet der Möglichkeit, einen höheren effektiven Schaden geltend zu machen, 25% des Verkaufspreises für die durch die Bearbeitung des Auftrags entstandenen Kosten fordern. Dem Besteller bleibt der Nachweis eines geringeren Schadens vorbehalten. Die Kosten der Rücksendung trägt der Besteller. Bei der Rückgabe bzw. Rücksendung ist die Rechnungsnummer/-datum der ursprünglichen Lieferung anzugeben.

Preise und Zahlungsbedingungen
Die Preise, Spesen und Porti für sämtliche Waren von SWISSFEEL richten sich nach der für das betreffende Land gültigen Preisliste. Die aktuelle Version kann auf der Website (www.swissfeel.com) eingesehen werden. Sämtliche Preise verstehen sich, sofern nicht anders vereinbart, ab Werk ausschliesslich Fracht, Zoll, Einfuhrabgaben und Verpackung zzgl. gesetzlicher Mehrwertsteuer.
Sämtliche Rechnungsbeträge sind per Vorauskasse zu bezahlen. Bei grösseren Bestellungen können nach Vereinbarung mit SWISSFEEL Ausnahmen gewährt werden. Diesfalls wird bei Überschreitung der Zahlungsfrist unter Vorbehalt der Geltendmachung eines weiteren Schadens Zinsen in Höhe von 5 % berechnet. Bei Zahlungsverzug und begründeten Zweifeln an der Zahlungsfähigkeit oder Kreditwürdigkeit des Bestellers ist SWISSFEEEL – unbeschadet sonstiger Rechte – befugt, Sicherheiten und Vorauszahlungen für ausstehende Lieferungen zu verlangen und sämtliche Ansprüche aus der Geschäftsverbindung sofort fällig zu stellen.

Gewährleistung
Der Besteller hat die gelieferte Ware bei Eingang auf Mängel bzgl. Beschaffenheit hin unverzüglich zu untersuchen, andernfalls gilt die Ware als genehmigt. Beanstandungen werden nur berücksichtigt, wenn sie innerhalb von 8 Tagen nach Erhalt der Ware schriftlich erhoben werden. Die Gewährleistungspflicht von SWISSFEEL beschränkt sich nach ihrer Wahl auf Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Kann SWISSFEEL einen ihrer Gewährleistungspflicht unterliegenden Fehler durch Nachbesserung bzw. Ersatzlieferung nicht beseitigen oder sind für den Besteller weitere Nachbesserungsversuche unzumutbar, so kann der Besteller Wandlung oder Minderung verlangen. Beanstandete Ware darf nur mit dem ausdrücklichen Einverständnis von SWISSFEEL zurückgesandt werden. Aus hygienischen Gründen kann SWISSFEEL nur gewaschene Ware zurück nehmen.
Jegliche Haftung von SWISSFEEL wird, soweit gesetzlich zugelassen, ausgeschlossen. SWISSFEEL haftet insbesondere nicht für indirekte Schäden, wie entgangener Gewinn, nicht realisierte Einsparungen, Mängelfolgeschäden usw.

Richtwerte für Lagerfähigkeit
Die maximale Lagerfähigkeit der SWISSFEEL-Produkte beträgt ca. 36 Monate. Voraussetzung: Sachgemässe Lagerung in der Originalverpackung bei Raumtemperatur. Vermeiden Sie unbedingt Hitze, Helligkeit sowie Feuchtigkeit.

Waschen
Die von SWISSFEEL gelieferten Waren können gewaschen werden. Diesbezüglich wird auf die Reinigungsanleitung in der jeweils gültigen Fassung verwiesen. Die Waschanleitung findet sich an bzw. bei sämtlichen von SWISSFEEL gelieferten Waren und auf der Website (www.swissfeel.com).

Eigentumsvorbehalt
Bis zur vollständigen Bezahlung der Forderungen von SWISSFEEL aus der Geschäftsverbindung mit dem Besteller bleiben die verkauften Waren Eigentum von SWISSFEEL. Bei vertragswidrigem Verhalten des Bestellers, insbesondere bei Zahlungsverzug, ist SWISSFEEL zur Rücknahme der gelieferten Waren nach Mahnung berechtigt und der Besteller zur Herausgabe verpflichtet. Die Geltendmachung des Eigentumvorbehaltes sowie die Pfändung der gelieferten Waren durch SWISSFEEL gelten nicht als Rücktritt vom Vertrag, sofern dies nicht ausdrücklich erklärt wird. Der Besteller darf die gelieferten Waren weder verpfänden noch zur Sicherung übereignen. Bei Pfändungen sowie Beschlagnahme oder sonstigen Verfügungen durch Dritte hat der Besteller SWISSFEEL unverzüglich davon zu benachrichtigen und alle Auskünfte und Unterlagen zur Verfügung zu stellen, die zur Wahrung ihrer Rechte erforderlich sind. Vollstreckungsbeamte bzw. Dritte sind auf das Vorbehaltungseigentum von SWISSFEEL hinzuweisen. Übersteigt der Wert der Sicherheiten die Forderungen von SWISSFEEL um mehr als 20%, so wird SWISSFEEL auf Verlangen des Bestellers insoweit Sicherheiten nach ihrer Wahl freigeben.

Salvatorische Klausel
Sollte eine der vorangegangenen Bestimmungen nichtig sein oder werden, so bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Anwendbares Recht Auf das Vertragsverhältnis zwischen dem Besteller und SWISSFEEL ist für alle Geschäfte Schweizer Recht unter ausdrücklichem Ausschluss des Wiener Kaufrechts anwendbar.

Gerichtsstand
Gerichtsstand ist für sämtliche sich aus dem Vertragsverhältnis zwischen dem Besteller und SWISSFEEL ergebenden Streitigkeiten der Sitz von SWISSFEEL. SWISSFEEL ist berechtigt, am Sitz des Bestellers zu klagen. Zwingende Gerichtsstände bleiben vorbehalten.

Änderungen und Irrtum sind vorbehalten.

Bitte beachten Sie diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen in Ihrem Interesse und auch zu Ihrem Vorteil.

Stand: 1. März 2008

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