Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Geschäfte und Verträge der SWISSFEEL AG (im folgenden „SWISSFEEL“ genannt) mit einem Kunden (im folgenden „Kunde“ genannt), ob den Verkauf und die Lieferung von Waren oder das Erbringen von Dienstleistungen betreffend.
Der Kunde anerkennt die Allgemeinen Geschäftsbedingungen in der zum Zeitpunkt des Abschlusses des jeweiligen Geschäftes bzw. des jeweiligen Vertrages geltenden Fassung.
Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch, wenn der Kunde, insbesondere bei der Auftragserteilung, auf eigene Geschäftsbedingungen verweist. Abweichungen von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen bedürfen der ausdrücklichen schriftlichen Anerkennung durch SWISSFEEL.
Der
Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass SWISSFEEL berechtigt ist, diese
Allgemeinen Geschäftsbedingungen jederzeit und ohne Angabe von Gründen zu
ändern und zu ergänzen. Sobald der Kunde nach der Änderung der Allgemeinen
Geschäftsbedingungen mit SWISSFEEL ein Geschäft bzw. einen Vertrag abschliesst
oder Leistungen von SWISSFEEL in Anspruch nimmt, stimmt er den neuen
Allgemeinen Geschäftsbedingungen konkludent zu.
Der Kunde kann Waren oder Dienstleistungen telefonisch oder schriftlich (inkl. per E-Mail, über die Homepage von SWISSFEEL und andere elektronische Kommunikationskanäle) bestellen. Jede so abgegebene Bestellung gilt als verbindliche Bestellung des Kunden. SWISSFEEL wird den Eingang der Bestellung des Kunden elektronisch bestätigen, wobei diese Eingangsbestätigung lediglich eine solche und keine Annahmeerklärung von SWISSFEEL ist. Der jeweilige Vertrag zwischen dem Kunden und SWISSFEEL kommt erst mit der entsprechenden schriftlichen Annahmeerklärung von SWISSFEEL zustande. Eine Versandbestätigung der bestellten Produkte gilt ebenfalls als Annahmeerklärung von SWISSFEEL.
Die Preise für die Waren oder Dienstleistungen von SWISSFEEL sind auf der Website (www.swissfeel.com) ersichtlich oder werden in Preislisten von SWISSFEEL bekannt gegeben oder mit dem Kunden direkt schriftlich vereinbart. Preisangaben an anderen Orten sind in jedem Fall unverbindlich. Sämtliche Preise verstehen sich, sofern nicht anders vereinbart, ab Werk, ausschliesslich Fracht, Zoll, Einfuhrabgaben, Verpackung sowie allfälliger gesetzlicher Steuerforderungen, welche dem Kunden separat in Rechnung gestellt werden.
Sämtliche Rechnungsbeträge sind per Vorauskasse, Kreditkarte oder mit anderen elektronischen Zahlungsmitteln zu bezahlen. Mittels ausdrücklicher Vereinbarung kann SWISSFEEL jedoch in Einzelfällen Ausnahmen gewähren, wobei der Versand einer Rechnung zusammen mit dem bestellten Produkt als solche Ausnahme gilt.
Bei
nicht zufriedenstellender Kreditwürdigkeit des Kunden hat SWISSFEEL das Recht,
jederzeit Sicherheitsleistungen für ausstehende Lieferungen oder
Dienstleistungen zu verlangen. Ab der 2. Mahnung kann SWISSFEEL pro Mahnung
jeweils eine Mahngebühr erheben.
SWISSFEEL wählt sowohl bei Lieferung von Waren als auch bei Transporten im Zusammenhang mit Dienstleistungen Transportart, -weg, -verpackung sowie allfällige zu diesem Zweck beigezogene Subunternehmen in eigenem Ermessen. Transporte werden so zügig wie möglich durchgeführt. Angaben von Lieferfristen sind unverbindlich, sofern sie nicht schriftlich als verbindlich vereinbart werden. Mit der Versandbereitschaft gilt die Lieferfrist als eingehalten. Lieferungen erfolgen bis zur Haustürschwelle.
Auch bei schriftlich als verbindlich vereinbarten Fristen kann sich die Lieferung bzw. der Transport durch SWISSFEEL in folgenden Fällen ganz oder teilweise verzögern: (i) Bei höherer Gewalt (Umstände und Vorkommnisse, die mit der Sorgfalt einer ordentlichen Betriebsführung nicht verhindert werden können), (ii) bei Massnahmen im Rahmen von Arbeitskämpfen (z.B. Streik und Aussperrung), sowie (iii) bei Eintritt unvorhergesehener Ereignisse, die ausserhalb des Einflussbereiches von SWISSFEEL liegen (z.B. Betriebsstörungen oder Verzögerungen in der Auslieferung wesentlicher Materialien). Dies gilt auch, wenn diese Umstände und Ereignisse bei Subunternehmen von SWISSFEEL eintreten. Die Lieferfrist verlängert sich entsprechend der Dauer derartiger Umstände und Ereignisse. SWISSFEEL wird Beginn und Ende derartiger Umstände und Ereignisse in wichtigen Fällen dem Kunden baldmöglichst mitteilen.
Konstruktions-
oder Formänderungen, die auf die Verbesserung der Technik oder auf gesetzliche
Vorgaben zurückzuführen sind, bleiben während der Lieferzeiten vorbehalten,
sofern die Ware nicht erheblich verändert wird und die Änderungen für den
Kunden zumutbar sind.
Mit der Übergabe der bestellten Ware aus dem Produktionswerk oder Lager an den Spediteur oder Frachtführer, spätestens aber mit Verlassen der Ware aus dem Lager oder Produktionswerk, geht die Gefahr auf den Kunden über.
Vorbehalten
bleibt der Gefahrenübergang bei Annahmeverzug des Kunden nach Ziff. 7 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
Verzögert sich die Lieferung der Ware aufgrund eines Annahmeverzugs des Kunden, so wird die Ware während drei (3) Wochen ab Eintritt des Annahmeverzugs des Kunden kostenlos und auf Gefahr des Kunden von SWISSFEEL oder einem von SWISSFEEL bestimmten Unternehmen eingelagert. Danach hat SWISSFEEL Anspruch auf Ersatz sämtlicher mit dem Annahmeverzug des Kunden verbundenen Kosten und Aufwände, wie etwa und nicht beschränkt auf Ersatz der Lagerkosten oder allfälliger Mehrkosten bei der Lieferung der Ware an den Kunden.
In jedem Fall geht die Gefahr spätestens mit Eintritt des Annahmeverzugs auf den Kunden über.
Die
Regelung dieser Ziff. 7 gilt unabhängig davon, ob der Annahmeverzug des Kunden
verschuldet oder unverschuldet ist.
Befindet sich der Kunde mit der Bezahlung von Forderungen von SWISSFEEL in Verzug, werden unter Vorbehalt der Geltendmachung eines weiteren Schadens Zinsen in Höhe von 5 % berechnet.
Weiter
behält sich SWISSFEEL in einem solchen Fall das Recht vor, vom Vertrag
zurückzutreten und bereits gelieferte Waren zurückzufordern oder sämtliche
Ansprüche aus der Geschäftsbeziehung sofort fällig zu stellen.
SWISSFEEL
hat bezüglich aller Forderungen, die sich aus der Geschäftsbeziehung mit dem
Kunden ergeben, ohne Rücksicht auf deren Fälligkeit, ein Verrechnungsrecht
sowie ein Pfandrecht an allen Vermögenswerten, die sich im Besitz von SWISSFEEL
oder Dritten, insbesondere Subunternehmen von SWISSFEEL, befinden. Das
Pfandrecht entsteht mit der Forderung. SWISSFEEL ist zur zwangsrechtlichen oder
freihändigen Verwertung der Pfänder berechtigt, sobald der Kunde mit seiner
Leistung im Verzug ist. Verwertet SWISSFEEL Vermögenswerte des Kunden, ist
SWISSFEEL zur Abrechnung verpflichtet und hat dem Kunden einen allfälligen
Überschuss herauszugeben.
Soweit nicht gesetzlich zwingend vorgesehen, besteht kein Rücktrittsrecht des Kunden vom einmal abgeschlossenen Vertrag. Mittels ausdrücklicher schriftlicher Vereinbarung kann SWISSFEEL jedoch in Einzelfällen Ausnahmen gewähren. In einem solchen Fall hat der Kunde das Recht, von einem Kaufvertrag innerhalb von 14 Tagen nach Empfang der Ware zurückzutreten. Der Rücktritt wird durch Rücksendung der Ware an das Versandzentrum von SWISSFEEL erklärt. Die Erstattung eines Teils des Kaufpreises setzt voraus, dass die Ware mit ihrer Verpackung unbeschädigt und nicht in Gebrauch genommen zurückgeliefert wird. Die Höhe des erstatteten Teils des Kaufpreises wird allein durch SWISSFEEL bestimmt.
Bei
jedem Rücktritt des Kunden kann SWISSFEEL unbeschadet der Möglichkeit, einen
höheren effektiven Schaden geltend zu machen, 25 % des Verkaufspreises für die
durch Bearbeitung des Rücktritts entstandenen Kosten fordern. Dem Kunden bleibt
der Nachweis eines geringeren Schadens vorbehalten. Die Kosten der Rücksendung
trägt der Kunde. Bei der Rückgabe ist die Rechnungsnummer mit dem Datum der
ursprünglichen Lieferung anzugeben.
Die auf der Website von SWISSFEEL (www.swissfeel.com) oder anderswo (z.B. Broschüren) ersichtlichen Informationen, Beschreibungen oder Abbildungen über Produkte und Dienstleistungen von SWISSFEEL (z.B. Produktbeschreibungen, Abbildungen, Filme, Masse, Gewichte, technische Spezifikationen, Zubehörbeziehungen und sonstige Angaben), sind nur als Näherungswerte zu verstehen und stellen keine Zusicherung von Eigenschaften oder Garantien dar. Jegliche Änderung solcher Informationen, Beschreibungen oder Abbildungen bleibt überdies vorbehalten.
SWISSFEEL
darf die Website ihrer Kunden als Referenz verwenden. Das beinhaltet die
Präsentation auf der Website www.swissfeel.com, in Präsentationen bei Kunden
oder auch Emailversand von Präsentationen an Dritte. Ebenfalls darf SWISSFEEL
die Website auf ihren Social Media Kanälen publizieren.
Unter Vorbehalt der in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen erwähnten Bedingungen und Beschränkungen wird auf gelieferte Waren von SWISSFEEL für Mängel, die den Wert oder die Tauglichkeit dieser Waren zum vorgesehenen Gebrauch aufheben oder erheblich mindern und die der Kunde nicht gekannt und bei Anwendung gewöhnlicher Sorgfalt auch nicht hätte kennen können, das folgende 10-jährige Minderungsrecht ab Erwerbszeitpunkt gewährt:
1. Jahr 100 % vom Kaufpreis 6. Jahr 50 % vom Kaufpreis
2. Jahr 90 % vom Kaufpreis 7. Jahr 40 % vom Kaufpreis
3. Jahr 80 % vom Kaufpreis 8. Jahr 30 % vom Kaufpreis
4. Jahr 70 % vom Kaufpreis 9. Jahr 20 % vom Kaufpreis
5. Jahr 60 % vom Kaufpreis 10. Jahr 10 % vom Kaufpreis
Im Gewährleistungsfall hat der Kunde allfällige Beanstandungen innerhalb von 8 Tagen nach Erhalt der Ware bzw. bei versteckten Mängeln bei deren Entdeckung bei SWISSFEEL schriftlich zu erheben, andernfalls gilt der Mangel als genehmigt. Die Gewährleistungspflicht von SWISSFEEL beschränkt sich in einem solchen Fall und sofern die 10-jährige Gewährleistungsfrist ab Erwerbszeitpunkt gewahrt ist, zunächst nach Wahl von SWISSFEEL auf Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Kann SWISSFEEL einen ihrer Gewährleistungspflicht unterliegenden Mangel durch Nachbesserung bzw. Ersatzlieferung nicht beseitigen oder sind für den Kunden weitere Nachbesserungsversuche unzumutbar, so kann der Kunde die erwähnte Minderung vom Kaufpreis verlangen.
Jegliche weitergehende Rechts- und Sachgewährleistung (einschliesslich der Wandlung) wird soweit gesetzlich zulässig ausgeschlossen.
Ausgeschlossen ist insbesondere in jedem Fall auch jegliche Gewährleistung für Schäden, welche durch unsachgemässe Verwendung der Waren durch den Kunden entstanden sind. Als unsachgemässe Verwendung gelten insbesondere das Nichtbeachten von Pflege-, Nutzungs- und Reinigungshinweisen (insbesondere im Matratzenmanagementsystem), das Verwenden der Matratzen ohne entsprechende Unterfederung oder, falls gemäss Nutzungshinweis als notwendig aufgezeigt, das Unterlassen des regelmässigen Wendens der Matratzen. Weiter ist jegliche Gewährleistung für Verfärbungen, Vergilbungen oder Verweichlichungen von Schaumstoffteilen ausgeschlossen sowie für Schäden, welche durch natürlichen Verschleiss entstanden sind.
Mittels
ausdrücklicher schriftlicher Vereinbarung kann SWISSFEEL jedoch in Einzelfällen
Ausnahmen gewähren. Auch in einem solchen Fall darf die vom Kunden beanstandete
Ware jedoch nur mit dem ausdrücklichen Einverständnis von SWISSFEEL
zurückgesandt werden.
Jegliche
Haftung von SWISSFEEL wird, soweit gesetzlich zugelassen, ausgeschlossen.
Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass SWISSFEEL für das Erbringen gewisser Dienstleistungen, insbesondere im Zusammenhang mit Transport- und Waschdienst–leistungen, Subunternehmen beiziehen kann.
Für
von solchen Subunternehmen beim Kunden verursachte Schäden ist eine Haftung von
SWISSFEEL in jedem Fall ausgeschlossen. Der Kunde hat sich entsprechend direkt
beim Subunternehmen schadlos zu halten.
Die persönlichen Daten der Kunden werden ausschliesslich im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen erhoben und in Übereinstimmung mit der Datenschutzerklärung von SWISSFEEL verarbeitet.
Welche
personenbezogenen Daten zu welchem Zweck bearbeitet werden, ist aus der
separaten Datenschutzerklärung ersichtlich, die auf der Website abrufbar ist (https://www.swissfeel.com/de/datenschutz/).
Sollte
eine der vorangegangenen Bestimmungen unwirksam oder nichtig sein oder werden,
so bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Im Falle
der Ungültigkeit oder Nichtigkeit einer der hierin enthaltenen Bestimmungen ist
diese unverzüglich durch eine solche wirksame zu ersetzen, die dem
wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen oder nichtigen Bestimmung am nächsten
kommt.
Auf
das Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden und SWISSFEEL ist für alle Geschäfte
und Verträge Schweizer Recht unter ausdrücklichem Ausschluss des Wiener
Kaufrechts anwendbar.
Gerichtsstand
ist für sämtliche sich aus dem Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden und
SWISSFEEL ergebenden Streitigkeiten der Sitz von SWISSFEEL. SWISSFEEL ist
berechtigt, am Sitz oder Wohnsitz des Kunden zu klagen. Zwingende
Gerichtsstände bleiben vorbehalten.
Stand:
Dezember 2024